Robinsonverein

Statuten des Robinson-Verein-Muttenz

Art.1

Namen und Sitz

Unter dem Namen "Robinson-Verein-Muttenz" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 des ZGB mit Sitz in Muttenz.

 

Art.2

Zweck

Der Verein bezweckt die Jugend schöpferisch und charakterlich zu fördern durch die ideelle und materielle Unterstützung des Muttenzer Robinson-Spielplatzes.

 

Art.3

Mitgliedschaft

a) Mitglieder des Robi-Vereins können natürliche und juristische Personen werden.

b) Mit der Entrichtung des jährlichen Mitgliederbeitrages wird die Mitgliedschaft für die Dauer eines Jahres erworben.

 

Art.4

Organisation

Die Organisation des Vereins ist:

1. die Generalversammlung

2. der Vorstand

3. die Rechnungsrevisoren

 

Art.5

Die Generalversammlung

a) Die ordentliche Generalversammlung wird einmal im Jahr einberufen. Die GV hat folgende unübertragbare Befugnisse:

1. Wahl des Präsidenten, des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren

2. Genehmigung  - der Jahresrechnung
                        - des Jahresbeitrages

3. Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages

4. Beschlüsse über Anträge des Vorstandes und der einzelner Mitglieder

5. Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes

6. Statutenänderungen

7. Auflösung des Vereins

b) Die Generalversammlung wird durch den Vorstand min. 3 Wochen  vor deren Abhaltung schriftlich unter Angaben der Traktanden einberufen. 

c) Der Präsident des Vereins, oder bei dessen Verhinderung, ein anderes Mitglied des Vorstandes leitet die Generalversammlung.

d) Über die Generalversammlung wird ein Protokoll geführt und vom Präsidenten und vom Protokollführer unterzeichnet.

 

Art.6

Der Vorstand

a) Der Vorstand besteht aus mind. 4 Mitgliedern, zusätzlich einem vom Gemeinderat bestimmten Vertreter.

Die Generalversammlung wählt den Vorstand, ausserdem Gemeindevertreter, für einen Amtsdauer von 3 Jahren. Wiederwahl ist möglich.

b) Der Vorstand konstituiert sich selbst, er wählt den Vizepräsidenten, Kassier und Aktuar.

c) Der Vorstand leitet die Vereinsgeschäfte, vollzieht die Geschäfte der GV und vertritt den Verein gegenüber Drittpersonen.

d) Der Präsident, der Vizepräsident und der Kassier  sind unterschriftsberechtigt und zeichnen zu zweien.

e) Der Vorstand ist verantwortlich für die Betriebsführung auf dem Robinson-Spielplatz Muttenz.

Im Besonderen obliegt ihm:

- Die Unterstützung des Spielplatzleiters.

- Die Verantwortung für die Weiterbildung des Spielplatzleiters.

- Die Festsetzung der Öffnungszeiten des Spielplatzes.

f) An Vorstandssitzungen mit Traktanden zum Spielplatzbetrieb nimmt der Spielplatzleiter mit beratender Stimme teil.

 

Art.7

Die Rechnungsrevisoren (nachstehend Revisoren genannt)

a) Die Revisoren haben zu prüfen, ob sich die Betriebsrechnung und die Bilanz in Übereinstimmung mit den Büchern befindet und ob diese ordnungsgemäss geführt sind.

b) Die Revisoren erstatten der Generalversammlung über ihren Befund Bericht und Antrag welche der Jahresrechnung beizufügen sind.

c)Die Revisoren sind gehalten, der ordentlichen Generalversammlung beizuwohnen.

d) Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht als Revisoren gewählt werden.

e) Die Amtsdauer der Revisoren ist auf maximale drei aufeinander folgende Jahre beschränkt.

 

Art.8

Rechnungswesen

a) Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:

1. den Mitgliederbeiträgen

2. dem Beitrag der Gemeinde

3. freiwilligen Bar- oder Naturalgaben privater Gönner, Geschäften, Vereinen und Körperschaften.

4. Zuwendungen gemeinnütziger Institutionen

b) Für die Verpflichtungen des  Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

c) Der Vorstand legt der Generalversammlung  jedes Jahr die Jahresrechung zu Genehmigung vor.  Die Jahresrechung hat genaue Angaben  über die finanzielle Lage des Vereins zu enthalten.

 

Art.9

Schlussbestimmungen

 

a) Vorstehende Statuten wurden an der Generalversammlung vom 6. April 2006 genehmigt (sie ersetzen diejenigen vom 26. März 1983) wo sie nichts anderes bestimmen,  gelten die Vorschriften des ZGB  über die Vereine (Art. 60 bis 79)

b) Bei einer allfälligen Auflösung des Vereins ist eventuell vorhandenes Vereinsvermögen in Übereinstimmung  mit dem Vereinszwecke zu verwenden.

 

Robinson-Verein-Muttenz

 

Der Präsident: 

R. Stocker

 

Die Aktuar:

Ch.Hitz
 

 

 

 

Sponsor dieser Webseite ist die Garage-Stocker in Muttenz

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